Zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zählen unter anderem Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffene von Menschenhandel, aber auch unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ-Personen sowie Menschen mit Behinderungen und schweren oder chronischen Erkrankungen.
Auf ihre besonderen Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge geordnet nach geläufigen Einzelbedarfen. Im konkreten Fall sind viele Menschen jedoch nicht nur einer Kategorie zuzuordnen.
25. November 2019 „Gerechtigkeit für Rita“ am Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen* Im April diesen Jahres verschwand Rita aus Kenia, die mit ihren beiden Kindern in einem Lager in Brandenburg lebte. Erst Wochen später wurde ihre Leiche in einem Waldstück gefunden. Geflüchtete Frauen* sind verschiedenen Formen der Gewalt ausgesetzt: von Männern …
Mehr lesenPressemitteilung, 05.11.2019 Der Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen, ist bei Flüchtlingsräten, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und Equal Rights Beyond Borders auf ein positives Echo gestoßen: Vinzent Vogt von Equal Rights Beyond Borders: „Das griechische Aufnahmesystem ist mit der hohen Zahl an Schutzsuchenden überfordert – die Folge …
Mehr lesenUnbegleitete minderjährige Schutzsuchen benötigen in Deutschland die Betreuung durch eine Vormund*in. Eine solche Vormundschaft kann durch das Jugendamt übernommen werden, aber auch durch Ehrenamtliche. Unter diesem Link finden Sie die wichtigsten Informationen und Materialien zum Thema zur Verfügung, gesammelt von fluechtlingshelfer.info. Da unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Deutschland rechtlich nicht uneingeschränkt geschäftsfähig sind, benötigen sie …
Informationen und Materialien zur ehrenamtlichen Vormundschaft Weiterlesen »
Mehr lesenUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. Diese ist bei Bedarf bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für die jungen Menschen zuständig. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht sogar ein sog. Regelrechtsanspruch auf Unterstützung. Dennoch endet für viele junge Geflüchtete die Jugendhilfe oftmals schon mit 18 …
Mehr lesenDie Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderung werden noch immer nur sehr unzureichend berücksichtigt. Daher ist der gerade in aktualisierter Auflage [Februar 2020] erschienene „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ ein wertvoller Ratgeber für die praktische Beratung. Der Leitfaden wurde erstell von Dr. Barbara Weiser von der Caritas …
Informationen für die Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung Weiterlesen »
Mehr lesenPresseerklärung FFM/Magdeburg, 26. Juni 2019 »Hau-Ab«-Gesetz am Freitag im Bundesrat: FLÜCHTLINGSRAT SACHSEN-ANHALT und PRO ASYL appellieren an MP Daniel Günther als Vorsitzenden des Bundesrats, den Vermittlungsausschuss anzurufen Der Gesetzentwurf ist rechtswidrig und bedeutet integrationsfeindliche Ausgrenzung auf Kosten von Ländern, Kommunen und Betroffenen Die FLÜCHTLINGSRÄTE SACHSEN-ANHALT (FR-ST) und PRO ASYL appellieren an die Bundesländer, das …
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