Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes
Am 29. Juli 2017 ist das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft getreten. Es räumt den Ländern durch § 47 Abs. 1b AsylG die Möglichkeit ein, in der Erstaufnahme für Asylsuchende eine längere Wohnverpflichtung als die bisher vorgesehenen sechs Monate zu regeln. Um davon Gebrauch zu machen und die Wohnverpflichtung auf 18 Monate …
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