Eine Gruppe von Anwält*innen hat sich zusammengeschlossen, um Menschen bei Klagen gegen das AsylbLG zu unterstützen. Denn: Im Asylbewerberleistungsrecht sind 90 % aller Bescheide falsch. Menschen mit Duldungen – aber nicht nur die – erhalten weniger Geld, als die Rechtslage vorsieht.
Fehlerhaft sind:
- keine Umstellung auf die höheren Analogleistungen
- keine Leistungen für Neugeborene bis zum Termin bei der Ausländerbehörde
- Stromkostenabzug auch bei den niedrigeren Leistungen nach § 3, 3 a AsylbLG
- falsche Regelbedarfsstufe
- Kürzung der Unterkunftskosten
- Kürzung bis auf ein Minimum wegen fehlender Mitwirkung
Es wird Geld vorenthalten, was dringend zum Leben und zur Integration gebraucht wird.
Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf zu: https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/