Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den Online-Wegweiser „Recht auf Geburtsurkunde“ (mehrsprachig) entwickelt.
Jedes Kind hat nach internationalen Vorgaben ein Recht darauf, unverzüglich nach seiner Geburt registriert zu werden. Festgeschrieben ist dieses Recht in mehreren menschenrechtlichen Übereinkommen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und gilt seit 1992 auch in Deutschland.
Unter diesem Link finden Sie häufig gestellte Fragen, einen Wegweiser für Eltern u.v.m.: https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/