Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes im Bundestag legen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes vor, die zeigt: Das Sondergesetz für Asylsuchende ist diskriminierend und gehört abgeschafft.
Mit dem geplanten Bürgergeldgesetz bekommt Hartz IV einen neuen Namen. Die Beträge werden inflationsbedingt angehoben und es soll Erleichterungen bei Freibeträgen und Sanktionen geben. Etwas Wesentliches ändert sich nicht: Viele Geflüchtete erhalten weiterhin keine regulären Sozialleistungen. Die diskriminierenden Ausschlüsse für Asylsuchende und Geduldete aus Hartz IV werden unverändert in das Bürgergeldgesetz übernommen (§ 7 Abs. 1 SGB II) – sie werden weiterhin auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verwiesen.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichermaßen gilt, und dass dieses Grundrecht nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf (BVerfG vom 18.07.2012). Die Ampel-Koalition hält dennoch am diskriminierenden AsylbLG fest.
„Hier wurde eine große Chance vertan, mit Einführung des Bürgergeldes alle Geflüchtete endlich in das normale Sozialsystem zu integrieren. Das Festhalten am Asylbewerberleistungsgesetz mit seinem gekürzten Existenzminimum für Geflüchtete, dem Entzug von Bargeld und der Versorgung durch Sachleistungen ist eine bewusste Demütigung und Entmündigung von schutzsuchenden Personen in Deutschland“, so Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.
Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, kritisiert: „Ein solches diskriminierendes Sondergesetz ist aus der Zeit gefallen, das Asylbewerberleistungsgesetz gehört endlich abgeschafft. Ein menschenwürdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben sollte allen Geflüchteten von Anfang an in Deutschland ermöglicht werden. Die völlig unzureichenden Leistungen in dem Gesetz sowie weitere ausgrenzenden Maßnahmen wie das Arbeitsverbot oder die Unterbringung in Sammelunterkünften erschweren Schutzsuchenden unnötigerweise das Ankommen.“
Das AsylbLG sieht Sachleistungen für Essen, Kleidung und Unterkunft, eine menschenrechtswidrige Minimalmedizin, im Fall von Geldleistungen generell gekürzte Regelsätze für Erwachsene und Kinder, eine nochmalige 10%ige Kürzung für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften sowie Sanktionen mit Kürzungen der Regelleistungen um weit mehr als die Hälfte vor.
PRO ASYL legt heute gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes die umfassende Analyse „Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete. Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz“ vor. Darin werden im Detail Historie und Zielsetzung des Gesetzes sowie die Methodik zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze (künftig „Bürgergeld“ genannt) und der Leistungssätze des AsylbLG untersucht. Besonders problematisch tritt dabei das angeblich geringere Existenzminimum geflüchteter Menschen nach dem AsylbLG zutage. Bei der scheinbar objektiven empirischen „Bedarfsermittlung“ zeigen sich gravierende Mängel. Sehr viele Bedarfe von Asylsuchenden lässt der Gesetzgeber ohne nachvollziehbare Begründung einfach unter den Tisch fallen.
Das Gesetz steht derzeit erneut beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf dem Prüfstand (Aktenzeichen 1 BvL 3/21 und 1 BvL 5/21). PRO ASYL und alle Landesflüchtlingsräte fordern die Abschaffung des diskriminierenden Sondergesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten in das Bürgergeldgesetz.
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Flüchtlingsrat Berlin: Georg Classen, georg.classen@gmx.net
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