In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen richten sich gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen finanzieren, bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
In Deutschland leben derzeit rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt.
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis. Version in Alltagssprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Schutz_vor_Gewalt_in_Einrichtungen_fuer_Menschen_mit_Behinderungen._Handlungsempfehlungen_fuer_Politik_und_Praxis.pdf
Mehr Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen: Forderungen und Verbesserungs-Vorschläge. Version in Leichter Sprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Mehr_Schutz_vor_Gewalt_fuer_Menschen_mit_Behinderungen._Forderungen_und_Verbesserungs-Vorschlaege_LS.pdf
Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache
www.behindertenbeauftragter.de/DE/GBS/presse-und-aktuelles/publikationen-und-erklaerungen/gewaltschutz/gewaltschutz_node.html
WEITERE INFORMATIONEN
Thema Gewaltschutz – Website Deutsches Institut für Menschenrechte
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/gewaltschutz
Im Fokus: Interview mit Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: Was für den Gewaltschutz in Wohneinrichtungen und Werkstätten getan werden muss.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/gewaltschutz-von-menschen-mit-behinderungen