Pressemitteilung
Magdeburg, 07.04.2022
Elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt fordert von der heutigen Gesundheitsminister*innen-konferenz sofortige Einführung der eGK und Gleichbehandlung aller Menschen, die in Deutschland Schutz suchen
Die Flucht von über 10 Millionen Menschen vor dem Ukrainekrieg führt in Sachsen-Anhalt auch in der Gesundheitsversorgung zu diversen Komplikationen. Nahezu landesweit ist derzeit eine Überforderung der Behörden zu beobachten, ankommende Menschen angemessen zu behandeln.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt nur eingeschränkte medizinische Leistungen. Für jeden Ärzt*innenbesuch muss beim Sozialamt ein sog. Behandlungsschein beantragt werden; den derzeit am Rande ihrer Kapazitäten arbeitenden Behörden ist aber oftmals keine rasche Bearbeitung möglich, wodurch kritische Verzögerungen von notwendigen Behandlungen entstehen.
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt fordert daher – ebenso wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne – von der Gesundheitsminister*innenkonfernez die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). »Dieser Schritt ist längst überfällig, würde er doch sowohl Behörden als auch Schutzsuchenden endlich unnötige und aufwendige Zwischenschritte ersparen und sicherstellen, dass alle Menschen ihren Bedarfen entsprechend versorgt werden. Die aktuelle Situation macht den grundsätzlichen Bedarf deutlich. Wir befürworten den Vorstoß der Ministerin, jedoch geht er nicht weit genug: Wir fordern die eGK für alle Geflüchteten!« erklärt Helen Deffner, Sprecherin des Flüchtlingsrat.
Der Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit sind Grundrechte, die für alle Menschen gleichermaßen gelten, und nicht zuletzt die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig umfassende Gesundheitsversorgung ist. Es gibt ausreichend Beweise dafür, dass die eGK Geflüchtete besser versorgt, Behörden entlastet und sogar Kosten einspart , und andere Bundesländer zeigen längst, wie es geht. Behandlungsscheine wirken stigmatisierend und im Regelfall kommt es zu gravierenden Leistungseinschränkungen bzw. Verweigerung von zustehenden Leistungen, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht gewährt werden.
»Die Landesregierung hat die eGK auch nach zwei Anläufen im Landtag inklusive entsprechender Anhörungen im Sozialausschuss immer noch nicht umgesetzt. Solange der Bund das unsägliche Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht abgeschafft hat, ist die elektronische Gesundheitskarte für alle Schutzsuchenden das Mindeste, mit dem die Landesregierung für eine menschenwürdige Versorgung kompensieren muss! Rechtlich lässt sich das hervorragend mit der aufsehenerregenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 begründen, dass die gewährten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als „evident unzureichend“ erklärt. Die Abschaffung des Klassensystems in der Gesundheitsversorgung ist mehr als überfällig!“, resümiert Deffner.
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Helen Deffner | mail: info@fluechtlingsrat-lsa.de | tel: 0157-3830354