[Policy Paper] Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

Zwei neu erschienene Policy Paper sprechen sich klar für die Einführung der Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende aus.

Der Policy Brief „Die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende“ fasst den bis Juni 2021 verfügbaren Wissensstand zu Auswirkungen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende zusammen. Es werden empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf Gesundheitsoutcomes sowie auf Kosten und administrative Prozesse dargestellt.

Folgende gesicherte Erkenntnisse liegen vor:

  • Die Einführung der eGK für Asylsuchende erleichtert administrative Prozesse und führt nicht zu Kostensteigerungen.
  • Durch die eGK werden Hürden bei der Inanspruchnahme für Asylsuchende abgebaut und Abrechnungsprozesse für Leistungserbringer erleichtert.
  • Die Einführung der eGK wirkt sich sowohl auf die psychische Gesundheit als auch den selbst-berichteten allgemeinen Gesundheitszustand positiv aus. Unmittelbare Auswirkungen der eGK auf die körperliche Gesundheit konnten bislang nicht nachgewiesen werden, sind jedoch aus Sicht ärztlicher Fachkräfte plausibel.
  • Es gibt keine Hinweise auf eine, durch die Einführung der eGK hervorgerufene, übermäßige Inanspruchnahme der medizinischen Infrastruktur.
  • Der Abbau von Leistungseinschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung erleichtert administrative Prozesse und verbessert die bedarfsgerechte Inanspruchnahme.
  • Auch eine eGK mit Leistungseinschränkungen nach §§4,6 AsylbLG zeigt bereits positive Effekte auf den bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung.

 

Das Policy Paper „Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern. Rahmenbedingungen und Reformbedarfe“ gibt einen Überblick über die rechtlich-administrativen Rahmen­bedingungen und Unterschiede der Gesundheitsversorgung Asylsuchender auf Ebene der Bundesländer und weist unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen aus.

Die Studie verdeutlicht und kritisiert die sehr unterschiedlichen Leistungsstandards in den Bundesländern und vermittelt einen Überblick über die Formen der Leistungsgewährung und der Erstattungsleistungen an die Kommunen. Empfohlen wird eine bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender durch den Bund (nicht jedoch der Versorgungspraxen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen). In der Zusammenfassung wird empfohlen:

  • eine einheitliche Erstattung von Gesundheitsausgaben für Asylsuchende an Kommunen in Höhe von idealerweise 100 %, wie dies in einigen Bundesländern bereits üblich ist,
  • eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Bezug auf die Kosten der medizinischen Versorgung Asylsuchender,
  • eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang.

Nicht gefordert wird in dieser Studie eine Abschaffung der durch das AsylbLG vorgesehenen Beschränkungen im Bereich der medizinischen Versorgung. Es geht der Autorin nicht um den Abbau von Diskriminierungen, sondern um die Angleichung der Lebensverhältnisse für Asylsuchende in allen Bundesländern.

Das kann uns nicht reichen. Wir fordern grundsätzlich eine Abschaffung jeglicher Diskriminierungen (nicht nur) im Bereich der Gesundheitsversorgung. Dessen ungeachtet beleuchtet das Papier die systemischen Disparitäten und Irrationalitäten in der jetzigen Rechtsanwendung – etwa im Kontext einer durch keine empirischen Daten begründbaren Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durch die Kommunalen Spitzenverbände.

In Sachsen-Anhalt müssen Asylsuchende nach wie vor Behandlungsscheine beim Sozialamt beantragen, wenn sie medizinische Behandlung benötigen. Hilfreiche Infos zur medizinischen Versorgung im AsylbLG haben wir in unserem mehrsprachigen Infoblatt zusammengetragen.

Es wird Zeit, dass die Landesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse und positiven Erfahrungen anderer Bundesländer zur Kenntnis nimmt und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alle Geflüchteten in Sachsen-Anhalt beschließt.

Policy Brief: Die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende

Policy Paper: Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern

Mehrsprachige Infoblätter zur medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG



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