Kurzbericht zur vollzogenen Abschiebung nach Benin aus der Abschiebehaft Langenhagen
Herr C. erschien am 03.06.2021 – wie immer – zu seinem Termin in der Ausländerbehörde Bernburg, zur Verlängerung seiner Duldung. Herr C. wurde bei diesem Termin fest- und vom Amtsgericht Bernburg in Ausreisegewahrsam genommen. Am 10.06. wurde Herr C. nach Benin abgeschoben.
Ein*e Vertreter*in des Flüchtlingsrat Niedersachsens hatte zuvor kurzfristig die Gelegenheit mit ihm zu sprechen. Herr C. sicherte sich seit ca. 5 Jahren seinen Lebensunterhalt durch eine Tätigkeit bei einer Gebäudereinigungsfirma vollständig selbst. Soweit bekannt lag strafrechtlich nichts gegen ihn vor, jedoch unterstellte die Ausländerbehörde Bernburg dem Betroffenen, dass bei ihm die Gefahr bestehe, dass er sich einer Abschiebung entziehen werde – und dies, obwohl der Behörde seit Jahren der Reisepass vorlag. Darüber hinaus lag seit Jahren der Arbeitsvertrag vor, seine Wohnadresse war der Ausländerbehörde ebenfalls bekannt und Hr. C. ist laut seiner Aussage zu allen Behördenterminen im Salzlandkreis vorstellig geworden.
Unklar bleibt, wieso Hr. C. keine Beschäftigungsduldung erhalten hat. Die Voraussetzungen hierfür scheinen nach bisherigem Kenntnisstand vorgelegen zu haben.
Ein Härtefallantrag konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht realisiert werden.