Nach wie vor sind international Schutzberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, in Deutschland mit gravierenden rechtlichen und praktischen Problemen konfrontiert, wenn sie ihre Familien nachholen möchten. Viele von ihnen sind seit Jahren von ihren Eltern, Kindern oder Geschwistern getrennt.
Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Dezember 2020 befasst sich mit den Hürden beim Familiennachzug.