Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. kritisiert auch den zweiten Entwurf des BMI scharf und fordert die Bundestagsabgeordneten und Verbände auf, die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern.
Nach Bekanntwerden des zweiten Entwurfs zum sog. „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz sind weiterhin etliche Vorschläge nicht tragbar und zum Teil sogar verfassungswidrig. „Nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits harsche Kritik von diversen Organisationen und Verbänden erfahren hat, sind wir schockiert, dass das Bundesinnenministerium einen erneuten Entwurf unterbreitet, dessen Inhalte sich nur unwesentlich vom ersten Entwurf unterscheiden“, so Helen Deffner vom Flüchtlingsrat. „Einige Punkte wurden minimal abgeändert, doch die grundlegenden Faktoren bleiben bestehen und hebeln Menschenrechte und Asylrecht regelrecht aus.“
Der neue Entwurf sieht weiterhin eine „Duldung light“, drastische Ausweitungen der Abschiebehaft und massive Leistungskürzungen vor. Nicht nur soll durch diese Maßnahmen eine nahezu vollständige Entrechtung und Integrationsverhinderung erzielt werden und Menschen mit prekärem Status in noch menschenverachtendere Zustände gezwungen werden – das BMI hält es außerdem weiterhin für notwendig, die Veröffentlichung von Informationen über bevorstehende Abschiebungen zu kriminalisieren. „Seehofer und und seine Sekundanten ignorieren damit weiterhin Grundrechte und die Kritik, die in den letzten Wochen bundesweit geäußert wurde. Das überrascht uns nicht,“, so Deffner weiter, „sondern zeigt uns, dass die Kritik der vergangenen Wochen noch lauter und klarer werden muss. Denn so, wie diese und andere Asylrechtsverschärfungen verabschiedet werden, kann nicht mehr von demokratischem Verfahren gesprochen werden, in dem Vorschläge tatsächlich diskutiert werden!“
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt fordert besonders die Politiker*innen des Bundestages auf, es nicht Seehofer gleich zu tun, sondern sich klar gegen den Gesetzesentwurf zu positionieren und die Verabschiedung durch das Kabinett und in den Parlamenten zu verhindern.