Mit dem Integrationsgesetz wurde am 6.8.2016 die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt. Sie verpflichtet Flüchtlinge mit Anerkennung bzw. mit Aufenthaltserlaubnis in demjenigen Bundesland zu wohnen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben.
Die Bundesländer haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Wohnsitznahme weiter zu beschränken. Sachsen-Anhalt macht mit dem „Erlass zum Integrationsschlüssel“ vom 17.1.2017 davon Gebrauch. Geflüchtete werden einem bestimmten Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Die Landkreise haben sogar die Möglichkeit, kreisintern einen bestimmten Wohnort zuzuweisen.
In einem Infoblatt haben wir die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.